Novelle 2006 des Wasserrechtsgesetzes – Verwaltungsvereinfachung und neue Anzeigeverfahren
Ministerialentwurf vom 01.02.2006Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Wasserrechtsgesetz 1959, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen: bei nicht‑bedeutenden Anlagen entfällt die Kollaudierung und Nachprüfung, ein Anzeigeverfahren wird für bestimmte Erdwärmepumpen eingeführt, und Schutzgebietsregeln werden stärker an die Bewilligung geknüpft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/2/2006XXII
Umwelt
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext wird an mehreren Stellen sprachlich angepasst (z. B. „Anhang H“ → „Anhang G“, „Anhanges D“ → „Anhanges C“).
- Für Tiefsonden‑ und Wasser‑Wärmepumpen‑Anlagen wird künftig das Anzeigeverfahren (§ 114) anstelle eines Genehmigungsverfahrens angewendet.
- Bei Anlagen ohne besondere Bedeutung kann die Behörde von einer gesonderten Kollaudierungs‑ bzw. Prüfungsüberprüfung absehen; der Betreiber muss nur noch ein Gutachten eines Zivilingenieurs nachreichen.
- Schutzgebietsbestimmungen werden künftig nur noch im selben Bescheid wie die Bewilligung der Wasserversorgungsanlage erlassen, um die Vorgaben besser zu koordinieren.
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Regierungsvorlage
Wasserrechtsgesetz-Novelle 2006 zur Verwaltungsvereinfachung
einfache Mehrheit XXII 24.05.2006
Gesetz
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