Wasserrechtsgesetz-Novelle 2006 zur Verwaltungsvereinfachung
abgestimmt am
24.05.2006
Zusammenfassung
Die Wasserrechtsgesetz-Novelle 2006 führt Verwaltungsvereinfachungen ein, indem sie bei unkritischen Anlagen auf behördliche Überprüfungen verzichtet und Anzeigeverfahren für Erdwärmepumpen ermöglicht.
einfache MehrheitXXII24.05.2006
Gesetz
Verwaltungsreform
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
Ziel der Novelle ist die Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduktion im Wasserrecht.
Bei unkritischen Anlagen kann die Behörde auf eine eigene Überprüfung verzichten, wenn der Betreiber die fachgerechte Ausführung durch einen Experten anzeigen lässt.
Bestimmte Erdwärmepumpen-Anlagen werden einem vereinfachten Anzeigeverfahren unterstellt, wobei Tiefsonden-Bewilligungen auf 25 Jahre befristet werden.
Schutzgebiete für die Wasserversorgung sollen künftig möglichst zeitgleich mit der Bewilligung der Anlage festgelegt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.