Zusammenfassung
Das Protokoll ergänzt das UN‑Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität und schafft ein internationales Regelwerk zur Bekämpfung von Menschenhandel, insbesondere von Frauen und Kindern, mit Vorgaben zu Strafbarkeit, Auslieferung, Opferschutz und Zusammenarbeit der Staaten.Bundesministerium für Justiz7/14/2003XXII
Strafrecht
Schwerpunkte
- Das Protokoll definiert Menschenhandel und legt fest, dass die Taten strafbar sind; das gilt für Frauen, Kinder und alle Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit, Sklaverei und Organhandel.
- Staaten, die das Protokoll ratifizieren, müssen die in Artikel 3 genannten Handlungen in nationales Strafrecht überführen und auch Versuche, Beihilfe oder Anstiftung strafbar machen.
- Bei fehlenden bilateralen Auslieferungsabkommen dürfen die Vertragsparteien das Protokoll als Rechtsgrundlage für die Auslieferung von Straftätern nutzen, wobei das nationale Recht des ersuchten Staates gilt.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich zu umfassender Rechts‑ und Amtshilfe, etwa beim Austausch von Beweisen, bei Ermittlungen und bei der Durchführung von Auslieferungen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Strafrechtsänderungsgesetz 2003 – Reform des Sexualstrafrechts und Schutz vor Menschenhandel
einfache Mehrheit XXII 29.01.2004
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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