Änderung des Austria‑Wirtschaftsservice‑Gesetzes: Gemeinsame Ministerialausübung der Gesellschafterrechte
Ministerialentwurf vom 04.02.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Austria‑Wirtschaftsservice‑Gesetz, sodass die Gesellschafterrechte künftig von den Ministerien für Verkehr & Wirtschaft gemeinsam ausgeübt werden und das Finanzministerium nur noch begrenzte Befugnisse behält. Zudem wird die Aufsicht neu verteilt und IT‑Leistungen an die Bundesrechenzentrum GmbH vergeben.Bundesministerium für Finanzen2/5/2007XXIII
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Die Gesellschafterrechte der Austria Wirtschaftsservice GmbH werden künftig von den Ministern für Verkehr, Innovation und Technologie sowie für Wirtschaft und Arbeit jeweils zur Hälfte ausgeübt.
- Die Rücklagen der Gesellschaft dürfen ausschließlich für Garantiezahlungen verwendet werden; die bisher mögliche Nutzung für andere Zwecke entfällt.
- Die Erstellung und Umsetzung von Mehrjahresprogrammen muss vom Verkehrs‑ und Wirtschaft‑Ministerium gemeinsam mit dem Finanzministerium im Einvernehmen genehmigt werden.
- Im Aufsichtsrat der Gesellschaft erhalten das Finanzministerium nun zwei Sitze, während die anderen vier Ministerien jeweils einen Sitz behalten.
Dokumente (PDFs)
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