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Novelle zum Flughafen‑Bodenabfertigungsgesetz – Marktöffnung, Auswahlverfahren und Tarife
Ministerialentwurf vom 09.09.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Bodenabfertigungsgesetz um militärische Flugplätze, präzisiert den Begriff des Dienstleisters, führt klare Fristen für Selbstabfertigungen ein und regelt das Auswahl‑ und Zulassungsverfahren sowie Infrastrukturtarife.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/10/2007XXIII
Luftverkehr

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich wird erweitert: Neben zivilen Flughäfen werden nun auch Militärflugplätze, die für zivile Zwecke genutzt werden, einbezogen.
  • Der Begriff „Dienstleister“ wird präzisiert – künftig ist nur jedes nach § 7 zugelassene Unternehmen zulässig.
  • Die Bezeichnung des zuständigen Ministers wird von „Wissenschaft und Verkehr“ zu „Verkehr, Innovation und Technologie“ geändert.
  • Nutzer können Bodenabfertigungsdienste selbst erbringen oder einen zugelassenen Dienstleister beauftragen; Selbstabfertigungen müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn gemeldet werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes
einfache Mehrheit XXIII 05.12.2007
Gesetz
Image of politician Faymann Werner

Faymann Werner

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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