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Erweiterung der Datenbefugnisse der Sicherheitsbehörden und neue Analyse‑Datei im SPG
Ministerialentwurf vom 11.09.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert die Befugnisse der Sicherheitsbehörden, erlaubt das Abfragen von Telekommunikations‑ und Standortdaten bei Gefahr, schafft einen neuen § 53a für umfangreiche Datenanwendungen und führt eine zentrale Analysedatei für schwere Gewaltdelikte ein. Alle Änderungen treten am 1. Jänner 2008 in Kraft.
Bundesministerium für Inneres9/12/2007XXIII
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Durchführung“ wird zu „Bereitstellung“ geändert, damit auch externe Ausbildungsstätten in die Grundausbildung eingebunden werden können.
  • Sicherheitsbehörden dürfen von Telekommunikationsanbietern Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines Anschlusses erfragen, wenn diese Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind.
  • Ein neuer § 53a definiert detaillierte Datenanwendungen für Einsätze, Schutzmaßnahmen und die Analyse gefährlicher Angriffe.
  • Eine zentrale Analysedatei (VICLAS‑basiert) wird eingerichtet, um schwere Gewaltdelikte und sexuell motivierte Straftaten zu analysieren und Serienzusammenhänge zu erkennen.
Regierungsvorlage
Novelle der Sicherheits- und Polizeigesetze zur Anpassung an den Datenschutz
einfache Mehrheit XXIII 06.12.2007
Gesetz
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Platter Günther

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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