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Novelle des Bauträgervertragsgesetzes – erweiterter Verbraucherschutz und neue Sicherungsregeln
Ministerialentwurf vom 18.09.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt den Schutz von Käufern bei Bauträgerverträgen: er erhöht die Schwelle auf Zahlungen über 150 €/m², verlangt detaillierte Vertragsinhalte, verlängert das Rücktrittsrecht auf 14 Tage und regelt neue Sicherungsinstrumente einschließlich eines Mindest‑Haftrücklasses von 3 %.
Bundesministerium für Justiz9/19/2007XXIII
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich wird auf Verträge ausgeweitet, bei denen der Käufer vor Fertigstellung mehr als 150 €/m² an den Bauträger oder Dritte zahlt – inklusive Zahlungen für vom Bauträger angebotene Sonder‑ und Zusatzleistungen.
  • Der Vertrag muss klare Angaben zu Objekt, Preis, Zahlungsplan, Fertigstellungsterminen, Lasten, Sicherungsart und dem Konto für Zahlungen enthalten.
  • Variabler Preis ist zulässig, wenn ein Basispreis, genaue Kostenfaktoren und eine Obergrenze festgelegt sind; fehlt das, gilt der Basispreis.
  • Das Rücktrittsrecht wird auf 14 Tage nach Erhalt der Vertragsinformation ausgeweitet und erlischt spätestens sechs Wochen nach Vertragsschluss.
Regierungsvorlage
Stärkung des Erwerberschutzes bei Bauträgerverträgen
einfache Mehrheit XXIII 11.03.2008
Gesetz
Image of politician Berger Maria-Margarethe, Dr.

Berger Maria-Margarethe, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Justiz
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