Verlängerung der Zugangsbeschränkungen für NC‑Studien bis 31.12.2009
Ministerialentwurf vom 23.09.2007Zusammenfassung
Der Entwurf verlängert bis Ende 2009 die Möglichkeit für österreichische Universitäten, den Zugang zu neun stark nachgefragten Studiengängen durch Aufnahme‑ oder Auswahlverfahren zu beschränken.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung9/24/2007XXIII
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Das Rektorat kann den Zugang zu neun spezifischen Studiengängen durch ein Aufnahme‑ oder Auswahlverfahren beschränken.
- Die Beschränkungen gelten bis zum 31. Dezember 2009, danach erlöschen sie automatisch.
- Die Regelung wurde nach einem EuGH‑Urteil eingeführt, das die frühere Praxis als diskriminierend eingestuft hatte.
- Die betroffenen Studiengänge sind stark nachgefragt und werden in Deutschland durch Numerus‑Clausus reguliert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.