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Neuerlassung des Bundesgesetzes über den zwischenstaatlichen Luftverkehr (BGzLV 2008)
Ministerialentwurf vom 07.10.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf regelt die Vergabe und Ausübung von Flugverkehrsrechten zu Drittstaaten, definiert zentrale Begriffe, legt Zuständigkeiten für Luftverkehrsabkommen fest und schafft Verfahren zur Lizenzierung, Namhaftmachung und zum transparenten Aufteilen knapper Verkehrsrechte.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/8/2007XXIII
Luftverkehr

Schwerpunkte

  • Das Gesetz regelt die Gewährung und Ausübung von Flugverkehrsrechten zu Drittstaaten sowie innerhalb Österreichs durch ausländische Luftfahrtunternehmen.
  • Begriffsbestimmungen legen fest, was unter Fluglinienverkehr, Bedarfsflugverkehr, Kabotage, Drittstaat und anderen zentralen Begriffen zu verstehen ist.
  • Die Vorbereitung und Verhandlung von Luftverkehrsabkommen liegt beim Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.
  • Flugverkehrsrechte umfassen das Überfliegen, technische Landungen sowie die Beförderung von Passagieren, Fracht und Post zwischen Österreich und dem anderen Vertragsstaat bzw. Drittstaaten, inklusive Zwischenstopps.
Regierungsvorlage
Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008
einfache Mehrheit XXIII 06.06.2008
Gesetz
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Kranzl Christa

Ohne Klub

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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