Anpassung von Fernseh‑ und Radiowerbung an EU‑Richtlinie 2007/65/EG
Ministerialentwurf vom 06.05.2008Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Privatfernseh‑ und Privatradiogesetz an die EU‑Mediendiensterichtlinie an, lockert Werbeunterbrechungen, legt neue Obergrenzen für Werbedauer fest und schützt bestimmte Sendungen wie Gottesdienste.Bundeskanzleramt5/7/2008XXIII
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
- Werbung und Teleshopping sollen grundsätzlich in Blöcken zwischen einzelnen Fernsehsendungen ausgestrahlt werden; als Ausnahme gelten Sportübertragungen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Werbung und Teleshopping auch in laufende Sendungen eingespielt werden, wenn natürliche Pausen genutzt und der Sendungszusammenhang nicht gestört wird.
- Für Filme, Kinospielfilme und Nachrichtensendungen darf pro 30‑Minuten‑Block höchstens einmal Werbung/Teleshopping eingebaut werden; Kindersendungen nur, wenn sie länger als 30 Minuten sind.
- Gottesdienste dürfen weder im Fernsehen noch im Radio durch Werbung oder Teleshopping unterbrochen werden.
Dokumente (PDFs)
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