<!--[0-->Anpassung von Fernseh‑ und Radiowerbung an EU‑Richtlinie 2007/65/EG<!--]-->
Anpassung von Fernseh‑ und Radiowerbung an EU‑Richtlinie 2007/65/EG
Ministerialentwurf vom 06.05.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Privatfernseh‑ und Privatradiogesetz an die EU‑Mediendiensterichtlinie an, lockert Werbeunterbrechungen, legt neue Obergrenzen für Werbedauer fest und schützt bestimmte Sendungen wie Gottesdienste.
Bundeskanzleramt5/7/2008XXIII
Hörfunk
Fernsehen

Schwerpunkte

  • Werbung und Teleshopping sollen grundsätzlich in Blöcken zwischen einzelnen Fernsehsendungen ausgestrahlt werden; als Ausnahme gelten Sportübertragungen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Werbung und Teleshopping auch in laufende Sendungen eingespielt werden, wenn natürliche Pausen genutzt und der Sendungszusammenhang nicht gestört wird.
  • Für Filme, Kinospielfilme und Nachrichtensendungen darf pro 30‑Minuten‑Block höchstens einmal Werbung/Teleshopping eingebaut werden; Kindersendungen nur, wenn sie länger als 30 Minuten sind.
  • Gottesdienste dürfen weder im Fernsehen noch im Radio durch Werbung oder Teleshopping unterbrochen werden.
Regierungsvorlage
Liberalisierung der Werbebestimmungen für Privatfernsehen und Privatradio
einfache Mehrheit XXIII 12.09.2008
Gesetz
Image of politician Lopatka Reinhold, Dr. © Parlamentsdirektion/PHOTO SIMONIS

Lopatka Reinhold, Dr. - 66

ÖVP

Staatssekretär im Bundeskanzleramt
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