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Einführung bildbasierter Verkehrsüberwachung und Anpassung des KFG
Ministerialentwurf vom 20.05.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf fügt neue §§ 98a‑f in die Straßenverkehrsordnung ein, um den Einsatz bildverarbeitender Geräte für Geschwindigkeits‑, Abstand‑ und Rotlichtmessungen zu regeln, und passt das Kraftfahrgesetz an, damit die gewonnenen Daten im Strafverfahren verwendet werden dürfen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/21/2008XXIII
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Behörden dürfen bildverarbeitende Geräte einsetzen, um die durchschnittliche Geschwindigkeit auf festgelegten Strecken zu messen, wenn dies zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nötig ist.
  • Für punktuelle Geschwindigkeitsmessungen dürfen dieselben technischen Einrichtungen verwendet werden, jedoch nur an Orten, wo sie aus Sicherheitsgründen erforderlich sind.
  • Zur Messung des Sicherheitsabstands zwischen Fahrzeugen können bildverarbeitende Geräte eingesetzt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf zu geringen Abstand besteht.
  • Rotlichtverstöße dürfen mit bildverarbeitenden Geräten erfasst werden; die Daten dürfen nur zur Ahndung des Rotlichtverstoßes genutzt werden.
Regierungsvorlage
Regelung der automatisierten Verkehrsüberwachung mittels Kameras
einfache Mehrheit XXIII 12.09.2008
Gesetz
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Kranzl Christa

Ohne Klub

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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