Einführung einer optionalen Chipkarte für die Zulassungsbescheinigung Teil I
Ministerialentwurf vom 06.07.2008Zusammenfassung
Der Entwurf ermöglicht es Fahrzeughaltern, freiwillig eine digitale Chip‑Zulassungsbescheinigung Teil I anstelle des Papierdokuments zu beantragen. Die Chipkarte enthält dieselben Daten, wird von der OeSD hergestellt und kostet bis zu 41,70 € pro Ausstellung; sie ist mit speziellen Vermerken für Sonderfälle versehen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/7/2008XXIII
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Fahrzeughalter können optional eine Chipkarte anstelle der Papier‑Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen; die Karte enthält dieselben Daten und wird von der OeSD hergestellt.
- Für die Ausstellung der Chipkarte wird ein Kosten‑ersatz von maximal 41,70 € erhoben; ein Teilbetrag wird an die OeSD für die Kartenherstellung weitergeleitet.
- Auf der Chipkarte müssen sichtbare Vermerke angebracht werden (z. B. „Zweitkarte“, „Wechselkennzeichen“, „Besitzgemeinschaft“, „Beiblatt“, „Teilbescheid“), um Sonderfälle wie Mehrfachausfertigungen, Wechselkennzeichen oder Besitzgemeinschaften zu kennzeichnen.
- Der neue § 41a regelt das Verfahren zur Beantragung, die Übergangsregelung mit einer befristeten Papier‑Ausfertigung (maximal 8 Wochen) und legt fest, dass die OeSD alleiniger Hersteller der Chipkarte ist.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.