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Erweiterung und Verschärfung des Bäderhygienegesetzes
Ministerialentwurf vom 21.08.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Bäderhygienegesetz, führt Bewilligungspflichten für diverse Bädersysteme ein, legt Hygiene‑ und Wasserqualitätsstandards fest und definiert Zuständigkeiten, Kontrollen sowie Sanktionen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/22/2008XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich wird auf Hallenbäder, künstliche Freibäder, Warmsprudelbäder, Whirl‑Wannen, Saunaanlagen, Warmluft‑ und Dampfbäder, Kleinbadeteiche und Badestellen ausgeweitet.
  • Der Betrieb aller genannten Einrichtungen bedarf einer Betriebsbewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.
  • Betreiber müssen jährlich ein wasserhygienisches Gutachten vorlegen und die Bezirksverwaltungsbehörde führt regelmäßige Kontrollen durch.
  • Bei unmittelbarer Gefahr für die Badenden kann die Bezirksverwaltungsbehörde ein Badeverbot per Verordnung erlassen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Erweiterung des Bäderhygienegesetzes – neue Genehmigungs‑ und Hygienevorgaben
einfache Mehrheit XXIV 16.06.2009
Gesetz
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Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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