Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Bäderhygienegesetz, führt Bewilligungspflichten für diverse Bädersysteme ein, legt Hygiene‑ und Wasserqualitätsstandards fest und definiert Zuständigkeiten, Kontrollen sowie Sanktionen.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/22/2008XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich wird auf Hallenbäder, künstliche Freibäder, Warmsprudelbäder, Whirl‑Wannen, Saunaanlagen, Warmluft‑ und Dampfbäder, Kleinbadeteiche und Badestellen ausgeweitet.
- Der Betrieb aller genannten Einrichtungen bedarf einer Betriebsbewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.
- Betreiber müssen jährlich ein wasserhygienisches Gutachten vorlegen und die Bezirksverwaltungsbehörde führt regelmäßige Kontrollen durch.
- Bei unmittelbarer Gefahr für die Badenden kann die Bezirksverwaltungsbehörde ein Badeverbot per Verordnung erlassen.
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Stark dagegen Stark dafür
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