Gesetz zur Durchführung von REACH und fluorierten Treibhausgas‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 21.10.2008Zusammenfassung
Das Gesetz regelt die Umsetzung von REACH und der Verordnung über fluorierte Treibhausgase, legt Zuständigkeiten fest, aktualisiert das Chemikaliengesetz und führt Strafen für Verstöße ein.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/22/2008XXIII
Umwelt
Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist für die Vollziehung der REACH‑Verordnung zuständig.
- Der Bundesminister ist ebenfalls für die Durchführung der Verordnung über fluorierte Treibhausgase und aller dazugehörigen Durchführungsverordnungen verantwortlich.
- Verstöße gegen REACH oder die Fluorgas‑Verordnung werden mit Geldstrafen von 450 € bis 19 000 € (bis zu 38 000 € bei Wiederholung) geahndet.
- Die Bezugnahmen auf die alte Verordnung über gefährliche Chemikalien werden durch die neue Verordnung (EG) Nr. 689/2008 ersetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.