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Novelle des BThOG: Zuständigkeitswechsel, neue Basisabgeltung und Holding‑Verantwortung
Ministerialentwurf vom 15.02.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das BThOG, indem er das zuständige Amt von Bundeskanzler auf die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur überträgt, die Basisabgeltung neu festlegt und die Bundestheater‑Holding GmbH mit der Aufteilung der Mittel betraut.
Bundeskanzleramt2/16/2007XXIII
Kunst
Kulturpolitik

Schwerpunkte

  • Die Bezeichnung des zuständigen Organs wird von „Bundeskanzler“ zu „Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur“ geändert.
  • Ein neuer Aufgabenpunkt (j) wird eingefügt, der die Aufteilung der Mittel gemäß § 7 Abs. 4 regelt.
  • Die Höhe der jährlichen Basisabgeltung wird für das Jahr 2007 und ab 2008 neu festgelegt (Platzhalter XXXX Mio. €).
  • Die Verantwortung für die Aufteilung der Mittel wird von der Bundesministerin an die Bundestheater‑Holding GmbH übertragen, nachdem diese den Anteil genehmigt hat.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2007/2008
einfache Mehrheit XXIII 24.04.2007
Gesetz
Image of politician Gusenbauer Alfred, Dr.

Gusenbauer Alfred, Dr.

SPÖ

Bundeskanzler
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