Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gerichts‑ und Einbringungsgesetz, senkt manche Gebühren, erhöht andere und führt neue Regelungen für Schiedsgerichtsverfahren ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2007.Bundesministerium für Justiz2/16/2007XXIII
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Eine neue Tarifpost (12) wird um die Unterposition lit. f erweitert, die Gebühren für Schiedsgerichtsverfahren (Bestellung, Ablehnung und Amtsende von Schiedsrichtern) festlegt.
- Die Justizverwaltungsgebühr für die elektronische Registereinsicht wird von 1 € auf 20 Cent gesenkt, um die Nutzung digitaler Dienste zu fördern.
- Die Höchstgrenze für Mehrbeträge bei nicht eingezogenen Gebühren wird von 290 € auf 400 € angehoben.
- Die Kopiergebühr (Tarifpost 15 lit. a) wird von 2 € auf 90 Cent reduziert und die Rundungsregel auf die nächsten vollen 10 Cent umgestellt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2007/2008
einfache Mehrheit XXIII 24.04.2007
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.