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Ausweitung der Prüfstellen‑Befugnisse auf EU‑ und EWR‑Unternehmen
Ministerialentwurf vom 11.04.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Kesselgesetz, um das EuGH‑Urteil zur Dienstleistungsfreiheit umzusetzen. Er erweitert die Zulassung von Erst‑ und Kesselprüfstellen auf Unternehmen mit Sitz in der EU/EWR und führt strengere Auskunfts‑ und Kontrollpflichten ein.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/12/2007XXIII
Umwelt

Schwerpunkte

  • Erst‑ und Kesselprüfstellen müssen künftig die aktuelle Zustelladresse ihres Sitzes an das BMWA melden.
  • Die Prüfstellen sind verpflichtet, dem Minister auf Verlangen Auskunft über ihre aktuellen und geplanten Tätigkeiten in Österreich zu geben.
  • Die Befugnis, Prüfungen durchzuführen, wird auf Unternehmen mit Sitz in der EU und im EWR ausgeweitet.
  • Bei Nichtbefolgung von Anordnungen kann das BMWA die Befugnis der Prüfstelle aussetzen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Öffnung des Marktes für Druckgeräteprüfungen und Stärkung der Aufsicht
einfache Mehrheit XXIII 17.10.2007
Gesetz
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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