EU‑VerschG – Regelung für grenzüberschreitende Unternehmensfusionen
Ministerialentwurf vom 17.04.2007Zusammenfassung
Das EU‑Verschmelzungsgesetz setzt die EU‑Richtlinie 2005/56/EG um, erlaubt grenzüberschreitende Fusionen von Aktiengesellschaften und GmbHs und regelt dabei detaillierte Vorgaben zum Verschmelzungsplan, Gläubiger‑ und Minderheitenschutz sowie die gerichtliche Kontrolle. Das Gesetz trat am 15‑12‑2007 in Kraft.Bundesministerium für Justiz4/18/2007XXIII
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Das Gesetz setzt die EU‑Richtlinie 2005/56/EG um und schafft damit einen einheitlichen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Fusionen von Kapitalgesellschaften.
- Anwendbar ist das Gesetz auf Aktiengesellschaften und GmbHs, die mit gleichwertigen ausländischen Kapitalgesellschaften verschmelzen wollen.
- Ein notariell beurkundeter Verschmelzungsplan muss erstellt werden und mindestens Angaben zur Rechtsform, zum Umtauschverhältnis, zu Beschäftigungsfolgen, zu Barabfindungen und zur Bewertung von Aktiva/Passiva enthalten.
- Dissentierenden Gesellschaftern steht ein Anspruch auf angemessene Barabfindung zu, und Gläubiger erhalten Sicherheit, wenn sie sich innerhalb eines Monats nach dem Beschluss melden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.