<!--[0-->Umsetzung der EU‑Richtlinie zur Anerkennung ausländischer Ziviltechniker‑Qualifikationen<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie zur Anerkennung ausländischer Ziviltechniker‑Qualifikationen
Ministerialentwurf vom 04.06.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Ziviltechnikergesetz an die EU‑Richtlinie 2005/36/EG an: Praxiszeiten dürfen Teilzeit umfassen, Prüfungen können von Landeshauptleuten durchgeführt werden und EU/EWR‑ bzw. Schweizer Fachkräfte dürfen vorübergehend Dienstleistungen erbringen, wenn sie bestimmte Nachweise erbringen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/5/2007XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die Praxiszeit für die Berufszulassung kann nun auch Teilzeit‑Beschäftigungen umfassen; sie muss mindestens drei Jahre dauern und wird proportional angerechnet, wenn die wöchentliche Arbeitszeit weniger als die Hälfte der Normalarbeitszeit beträgt.
  • Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit kann die Bestellung von Prüfungskommissionen an die jeweiligen Landeshauptleute delegieren.
  • Der Titel des Ministeriums wird von „Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten“ zu „Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit“ geändert.
  • EU‑, EWR‑ und Schweizer Staatsangehörige, die in ihrem Heimatstaat als selbständige Architekten oder Ingenieurkonsulenten tätig sind, dürfen vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen in Österreich erbringen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen (Staatsangehörigkeit, Niederlassung, Qualifikation, Zuverlässigkeit) erfüllen.
Regierungsvorlage
Modernisierung des Ziviltechnikergesetzes zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie
einfache Mehrheit XXIII 04.12.2007
Gesetz
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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