Erweiterung des Wirtschaftstreuhandberufs für EU/EWR/Schweizer Fachkräfte
Ministerialentwurf vom 10.06.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, um EU‑, EWR‑ und Schweizer Staatsangehörigen den vorübergehenden und dauerhaften Zugang zu Steuerberater‑ und Wirtschaftsprüfer‑Tätigkeiten zu ermöglichen, wobei klare Qualifikations‑, Informations‑ und Kennzeichnungspflichten eingeführt werden.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/11/2007XXIII
Buchprüfung
Schwerpunkte
- EU‑, EWR‑ und Schweizer Staatsangehörige dürfen vorübergehend wirtschafts‑treuhänderische Dienstleistungen in Österreich erbringen, wenn sie die genannten Voraussetzungen (Staatsangehörigkeit, Niederlassung im Herkunftsstaat, gleichwertige Qualifikation und Haftpflichtversicherung) erfüllen.
- Der Dienstleister muss die Berufsbezeichnung in der Amtssprache des Herkunftsstaates führen und dem Kunden detaillierte Informationen zu Register, Aufsichtsbehörde, Kammerzugehörigkeit, Steuer‑ID und Versicherung geben.
- Wer ohne Berechtigung arbeitet, Titel missbraucht, die Verschwiegenheits‑ oder Informationspflichten verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldbußen von 436 € bis 14 536 € bestraft wird.
- Für die dauerhafte Niederlassung in Österreich ist eine gleichwertige Qualifikation nötig; fehlt diese, muss ein Eignungsprüfung abgelegt werden, die speziell auf das österreichische Recht abzielt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.