IVF‑Fonds‑Novelle 2010 – Definition, Geschäftsordnung, Meldungen & Register
Ministerialentwurf vom 18.10.2009Zusammenfassung
Die IVF‑Fonds‑Novelle definiert genauer, wann eine Schwangerschaft als erfolgreich gilt, richtet einen eigenständigen Fonds mit klarer Geschäftsordnung ein und führt neue Melde‑ sowie Registerpflichten für Kliniken und Paare ein.Bundesministerium für Gesundheit10/19/2009XXIV
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Definition einer erfolgreich herbeigeführten Schwangerschaft wird präzisiert: Sie liegt vor, wenn ab der fünften Woche nach dem Embryotransfer ein bildlich dokumentierter, intakter Embryo nachgewiesen wird.
- Ein IVF‑Fonds wird beim Bundesministerium für Gesundheit eingerichtet, erhält Rechtspersönlichkeit und wird vom Gesundheitsminister in Abstimmung mit dem Wirtschafts‑, Familien‑ und Jugendminister vertreten.
- Der Fonds muss eine Geschäftsordnung beschließen, die vom Gesundheitsminister genehmigt werden muss.
- Personen, die nicht österreichische Staatsbürger oder EU/EWR‑Staatsangehörige sind, erhalten Anspruch auf Fondsunterstützung nur, wenn sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.