Novelle des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG)
Ministerialentwurf vom 27.10.2009Zusammenfassung
Die Novelle passt das LMSVG an EU‑Recht an, führt neue Definitionen für Lebensmittel‑Enzyme ein, verlagert die Zuständigkeit für Pestizidrückstandshöchstgehalte auf die AGES, schafft ein neues Register (§ 20a), streicht Gebühren für amtliche Kontrollen und schließt den Ständigen Hygieneausschuss.Bundesministerium für Gesundheit10/28/2009XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Einführung neuer Definitionen für Lebensmittel‑Enzyme und deren Zubereitungen, um EU‑Regelungen zum Zusatzstoffpaket umzusetzen.
- Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit erhält die Zuständigkeit zur Festsetzung, Änderung und Streichung von Rückstandshöchstgehalten.
- Die Gebühren für amtliche Kontrollen werden gestrichen, wodurch Unternehmen keine direkten Kosten mehr tragen.
- Ein neuer Registereintrag (§ 20a) erweitert das elektronische Register um Betriebe, die kosmetische Mittel oder Gebrauchsgegenstände herstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.