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Novelle des Immissionsschutzgesetz‑Luft: neue PM2,5‑Grenzwerte, Fahrzeug‑Kennzeichnung & verschärfte Sanktionen
Ministerialentwurf vom 29.10.2009

Zusammenfassung

Das Gesetzesvorhaben stärkt das Immissionsschutzgesetz‑Luft, indem es einen Jahres‑Grenzwert von 25 µg/m³ für PM2,5 einführt, eine verpflichtende Expositionsobergrenze von 20 µg/m³ festlegt und Fahrzeugkennzeichnungen nach Euro‑Abgasklassen vorschreibt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/30/2009XXIV
Umwelt

Schwerpunkte

  • Ein Jahres‑Grenzwert von 25 µg/m³ für PM2,5 wird eingeführt.
  • Eine verbindliche Verpflichtung zur Expositionskonzentration von maximal 20 µg/m³ für PM2,5 wird festgelegt.
  • Der Begriff „Sanierungsgebiet“ wird auf das gesamte Bundesgebiet bzw. betroffene Teilgebiete ausgeweitet.
  • Der Anlagendefinitionsbereich wird erweitert und Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge sowie land‑ und forstwirtschaftliche Fahrzeuge werden ausgenommen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Änderung des Immissionsschutzgesetzes‑Luft: PM2,5‑Grenzwerte, AEI‑Ziel und Brennverbots‑Erweiterung
einfache Mehrheit XXIV 09.07.2010
Gesetz
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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