Novelle des Immissionsschutzgesetz‑Luft: neue PM2,5‑Grenzwerte, Fahrzeug‑Kennzeichnung & verschärfte Sanktionen
Ministerialentwurf vom 29.10.2009Zusammenfassung
Das Gesetzesvorhaben stärkt das Immissionsschutzgesetz‑Luft, indem es einen Jahres‑Grenzwert von 25 µg/m³ für PM2,5 einführt, eine verpflichtende Expositionsobergrenze von 20 µg/m³ festlegt und Fahrzeugkennzeichnungen nach Euro‑Abgasklassen vorschreibt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/30/2009XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
- Ein Jahres‑Grenzwert von 25 µg/m³ für PM2,5 wird eingeführt.
- Eine verbindliche Verpflichtung zur Expositionskonzentration von maximal 20 µg/m³ für PM2,5 wird festgelegt.
- Der Begriff „Sanierungsgebiet“ wird auf das gesamte Bundesgebiet bzw. betroffene Teilgebiete ausgeweitet.
- Der Anlagendefinitionsbereich wird erweitert und Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge sowie land‑ und forstwirtschaftliche Fahrzeuge werden ausgenommen.
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