Erweiterung der Notstandshilfe und Einführung eines Mindeststandards (SVÄG 2010)
Ministerialentwurf vom 28.12.2009Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert die Notstandshilfe um einen Ergänzungsbetrag, führt einen Mindeststandard bei der Einkommensanrechnung ein und erhöht den Kinder‑Richtsatz, alles mit Wirkung ab 1. September 2010.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/29/2009XXIV
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2010
- Ein neuer Ergänzungsbetrag wird für die Notstandshilfe eingeführt, der je nach Einkommenssituation 95 % bzw. 92 % des Grundbetrags plus 95 % des Ergänzungsbetrags beträgt.
- Bei der Anrechnung von Partnereinkommen wird ein Mindeststandard festgelegt, sodass das Haushaltseinkommen nicht unter diesen Standard fallen darf.
- Der Kinder‑Richtsatz wird um 120,96 € pro Kind erhöht, wenn das Nettoeinkommen des Kindes unter dem Richtsatz für einfach verwaiste Kinder liegt.
- Der Ausdruck „die Kinderzuschüsse sowie“ wird aus den genannten Paragraphen gestrichen, sodass diese Zuschüsse nicht mehr berücksichtigt werden.
Dokumente (PDFs)
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