Novelle zum Berufsausbildungsgesetz – Integrative Ausbildung, Vertrauensrat & Auslandsanrechnung
Ministerialentwurf vom 06.01.2010Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Berufsausbildungsgesetz, führt neue Regelungen für integrative Ausbildungsformen ein, schafft einen Vertrauensrat für überbetriebliche Ausbildungsstätten und erleichtert die Anerkennung ausländischer Ausbildungszeiten.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend1/7/2010XXIV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Entwurf modernisiert die Terminologie des Gesetzes, indem er veraltete Begriffe durch aktuelle Unternehmensformen und Institutionenbezeichnungen ersetzt.
- Für integrative Ausbildungsformen wird festgelegt, dass bei gesundheitlichen Gründen die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit um bis zu 50 % reduziert werden kann und dass ein Wechsel in eine andere Ausbildungsform keinen Vermittlungsversuch des Arbeitsmarktservice erfordert.
- Ein neuer § 8c führt den Vertrauensrat ein, ein gewähltes Gremium aus Auszubildenden, das die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Lernenden vertritt.
- Die Anrechnungszeit für im Ausland absolvierte, facheinschlägige Ausbildungszeiten wird von maximal vier auf maximal sechs Monate pro Lehrjahr erweitert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.