Änderungen im Filmförderungsgesetz: Abschaffung des Filmrats, Gender‑Neutralität & flexiblere Sperrfristen
Ministerialentwurf vom 02.02.2010Zusammenfassung
Der Entwurf streicht den Österreichischen Filmrat, führt gendergerechte Sprache ein und stärkt das Kunst‑Ministerium im Aufsichtsrat. Sperrfristen für geförderte Filme werden künftig in Richtlinien festgelegt, nicht mehr im Gesetz.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur2/3/2010XXIV
Filmindustrie
Schwerpunkte
- Der Paragraph 2a, der den Österreichischen Filmrat einrichtete, wird komplett gestrichen, sodass das Gremium entfällt.
- In den genannten Paragraphen wird das Wort „der Direktor“ durch die gendergerechte Formulierung „die Direktorin/der Direktor“ ersetzt.
- Der Aufsichtsrat wird um ein weiteres Mitglied des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erweitert, das nun zusätzlich zu den bestehenden Vertretern entsandt wird.
- Die Zuständigkeit für die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder wird klarer geregelt: Das Bildungs‑ und Kulturministerium entsendet die neuen Mitglieder, während andere Ministerien ihre bisherigen Aufgaben behalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.