Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein modulares Unterrichtssystem für Berufstätige ein, ersetzt Klassen durch Module, schafft neue Regelungen zu Aufnahme, Prüfungen und Zeugnissen und tritt am 1. September 2010 in Kraft.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur3/3/2010XXIV
Erwachsenenbildung
Schwerpunkte
- Ein neues Inhaltsverzeichnis wird eingefügt, das alle Paragraphen und deren Gegenstand strukturiert.
- Ein Modul wird definiert als Unterrichtsveranstaltung in einem Halbjahr mit festgelegten Wochenstunden; für jedes Halbjahr gilt die Formel: Studierendezahl ÷ 23 = eine Klasse im Sinne des Gesetzes.
- Der bisherige Absatz § 5 Abs. 3 entfällt, weil die Aufnahme in höhere Semester nicht mehr über Klassen, sondern über Modulwahl geregelt wird.
- Der Begriff "außerordentlicher Studierender" wird erweitert: Er kann zum Besuch einzelner Module zugelassen werden oder, wenn die Voraussetzungen für die ordentliche Aufnahme nicht erfüllt sind, aus wichtigen persönlichen Gründen aufgenommen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.