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Integration des Verbrennungsverbots in das Bundesluftreinhaltegesetz
Ministerialentwurf vom 02.03.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf integriert das Verbrennungsverbotsgesetz in das Bundesluftreinhaltegesetz, definiert biogene und nicht biogene Materialien und verbietet deren Verbrennung im Freien, mit klaren Ausnahmen für bestimmte Situationen und regionalen Genehmigungen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/3/2010XXIV
Umwelt

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert klar, welche Materialien als biogen (z. B. Stroh, Holz) und welche als nicht biogen (z. B. Altreifen, Kunststoffe) gelten.
  • Der Schutz vor Beeinträchtigungen und Belästigungen Dritter wird auf Rauch sowie üble Gerüche ausgedehnt.
  • Ein generelles Verbot für das Verbrennen von biogenen und nicht biogenen Materialien außerhalb von Anlagen wird eingeführt; Ausnahmen gelten nur für militärische/feuerwehrtechnische Übungen, Lager‑ und Grillfeuer sowie das Abflammen im Pflanzenschutz.
  • Der Landeshauptmann kann zeitlich und räumlich begrenzte Ausnahmen für spezielle Fälle (z. B. Schädlingsbekämpfung, Frostschutz) erlassen; fehlt eine solche Verordnung, kann die Bezirksverwaltungsbehörde per Bescheid Ausnahmen gewähren.
Regierungsvorlage
Änderung des Immissionsschutzgesetzes‑Luft: PM2,5‑Grenzwerte, AEI‑Ziel und Brennverbots‑Erweiterung
einfache Mehrheit XXIV 09.07.2010
Gesetz
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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