Novelle zur Angleichung von Kinder‑ und Jugendarbeitsschutz an ILO‑Standard und weitere Reformen
Ministerialentwurf vom 15.03.2010Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Kinder‑ und Jugendarbeitsschutzgesetz, das Landarbeits‑ und weitere Arbeitsgesetze an das ILO‑Übereinkommen an, führt geschlechtsneutrale Sprache ein, senkt das Wahlalter für Betriebsräte und erweitert die Zuständigkeit bei Verwaltungsübertretungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/16/2010XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Das Mindestalter für leichte Arbeiten wird von zwölf auf dreizehn Jahre angehoben, um das ILO‑Übereinkommen zu erfüllen.
- Alle personenbezogenen Bezeichnungen im Gesetz werden geschlechtsneutral formuliert, sodass die gewählte Form für beide Geschlechter gilt.
- Verwaltungsübertretungen, die im Ausland begangen wurden, gelten als dort begangen, wo sie festgestellt werden – das erleichtert die Verfolgung von Verstößen durch ausländische Unternehmen.
- Das aktive und passive Wahlalter für die Betriebsratswahl wird von achtzehn auf sechzehn Jahre gesenkt, um Jugendliche stärker in betriebliche Mitbestimmung einzubeziehen.
Dokumente (PDFs)
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