Umsetzung der EU‑Richtlinien 2009/111/EG, 2009/83/EG & 2009/27/EG im BWG und WAG
Ministerialentwurf vom 23.03.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bankwesengesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz, um EU‑Richtlinien umzusetzen: neue Aufsichtsbehörde, strengere Regeln für große Kredite, hybride Kapitalinstrumente, Verbriefungs‑ und Krisenmanagement sowie grenzüberschreitende Aufsichtskollegien. Inkrafttreten: 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Finanzen3/24/2010XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Der Begriff der „konsolidierenden Aufsichtsbehörde“ wird eingeführt, um die Aufsicht über gesamte Kreditinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis zu ermöglichen.
- Die FMA kann bedeutende Zweigstellen von Kreditinstituten als systemrelevant einstufen und muss hierfür Marktanteil, Liquiditätsauswirkungen und Kundenzahl berücksichtigen.
- Die Grenzen für Großveranlagungen werden neu geregelt: 10 % der anrechenbaren Eigenmittel bei einzelnen Anlagen, ein Höchstwert von 150 Mio. € bzw. 25 % bei Kreditinstitutsgruppen, und eine Gesamtobergrenze von 800 % der Eigenmittel.
- Hybridkapital wird als Eigenmittelbestandteil eingeführt, wobei bis zu 50 % des Kernkapitals aus Hybridinstrumenten stammen dürfen (aufgeteilt nach wandlungsfähigen, sonstigen und befristeten Instrumenten).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.