Änderung von Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Strafgesetzen zur Umsetzung der FATF‑Empfehlungen
Ministerialentwurf vom 18.04.2010Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Anwalts‑ und Notarrecht sowie das Straf‑ und Strafprozessrecht an die FATF‑Empfehlungen an. Er führt risikobasierte Sorgfaltspflichten, erweitert die Geldwäsche‑Strafbestimmungen und erleichtert den Zugriff auf Bankdaten für Ermittlungen.Bundesministerium für Justiz4/19/2010XXIV
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
- Rechtsanwälte müssen künftig Informationen über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung risikobasiert einholen und die Beziehung laufend überwachen.
- Notare erhalten dieselben risikobasierten Sorgfaltspflichten wie Rechtsanwälte, inklusive erhöhter Aufmerksamkeit bei komplexen oder ungewöhnlichen Transaktionen.
- Das Strafgesetzbuch wird erweitert: Wer Vermögensbestandteile aus schweren Vergehen verschleiert, wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft; bei Werten über 50 000 € oder Mitgliedschaft in kriminellen Vereinigungen bis zu zehn Jahre.
- Die Auskunftspflicht von Banken wird ausgeweitet, sodass Informationen über Konten auch dann erteilt werden dürfen, wenn sie zur Aufklärung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nötig sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.