AWG‑Novelle 2010 – Einführung von Register, Vorabzustimmung und Abfallvermeidungsprogramm
Ministerialentwurf vom 20.04.2010Zusammenfassung
Die AWG‑Novelle 2010 erweitert das Abfallwirtschaftsgesetz um ein Abfallvermeidungsprogramm, ein zentrales Register, neue Sorgfaltspflichten und strengere Vorgaben für Genehmigungen und Transport.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/21/2010XXIV
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Ein neues Abfallvermeidungsprogramm wird eingeführt, das alle sechs Jahre vom Bundesminister erstellt werden muss.
- Allgemeine Sorgfaltspflichten für den Umgang mit dem Register werden festgelegt (Datenschutz, Zugangsbeschränkung).
- Für die Sammlung oder Behandlung nicht gefährlicher Abfälle ist seit dem 15. November 2011 eine elektronische Antragstellung über das Register Pflicht.
- Betreiber von ortsfesten Behandlungsanlagen können eine Vorabzustimmung beantragen; diese ist ab dem 1. Juli 2011 wirksam.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.