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Novelle des Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetzes (BUAG)
Ministerialentwurf vom 06.05.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetz: Er legt das Kalenderjahr als Urlaubsjahr fest, erhöht die erforderlichen Anwart­schaftswochen, führt eine Ausnahme für Doppellehrlinge Dachdecker/Spengler ein, stärkt die Informationspflichten der Arbeitgeber und erstattet die vollen Nebenleistungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/7/2010XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Lehrlinge, die gleichzeitig in den Lehrberufen Dachdecker und Spengler ausgebildet werden, sind vom Geltungsbereich des BUAG ausgenommen.
  • Der Urlaubsanspruch wird an das Kalenderjahr gekoppelt; für 52 Anwart­schaftswochen gibt es 30 Werktage, bei 150 Wochen 36 Werktage.
  • Urlaub darf nur in vollen Tagen genommen werden – Teilurlaube auf einzelne Stunden entfallen.
  • Die Sonderregel, dass ein Urlaubstag bei einem Feiertag auf einen Samstag verlängert wird, entfällt.
Regierungsvorlage
Novelle des Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetzes (BUAG)
einfache Mehrheit XXIV 07.07.2010
Gesetz
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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