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Sozialrechts‑Änderungsgesetz 2010 – umfassende Reform der Sozialversicherungsvorschriften
Ministerialentwurf vom 10.05.2010

Zusammenfassung

Das SRÄG 2010 ändert zahlreiche Sozialversicherungsgesetze: Es führt geschlechtsneutrale Bezeichnungen ein, erweitert Hinterbliebenen‑Pensionen auf eingetragene Partner und regelt neue Haftungs‑ und Überweisungs‑pflichten für Arbeitgeber und Gesellschafter.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/11/2010XXIV
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • VertreterInnen juristischer Personen und VermögensverwalterInnen erhalten die Pflicht, Beiträge rechtzeitig aus den von ihnen verwalteten Mitteln zu entrichten.
  • GesellschafterInnen von Personenvereinigungen haften persönlich für die Beitragsschulden der Vereinigung nach bürgerlichem Recht.
  • Hinterbliebene können verjährte Beiträge nach § 68 nachzahlen, wenn die versicherte Person noch keine Altersleistung erhalten hat.
  • Bei Ausscheiden aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis muss der Arbeitgeber einen Überweisungsbetrag von 7 % des Entgelts an die Pensionsversicherung zahlen.
Regierungsvorlage
Sozialrechts‑Änderungsgesetz 2010 – umfassende Reform der Sozialversicherungen
einfache Mehrheit XXIV 07.07.2010
Gesetz
Image of politician Hundstorfer Rudolf

Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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