Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerbetrug durch neue Haftungs‑, Melde‑ und Kontrollregelungen in mehreren Steuergesetzen sowie einer erweiterten Zusammenarbeit mit Europol.Bundesministerium für Finanzen6/16/2010XXIV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Wird ein Arbeitgeber seiner Anmeldepflicht nach § 33 ASVG nicht nachkommen und die Lohnsteuer nicht korrekt einbehalten, gilt das ausgezahlte Nettoarbeitsentgelt als vertraglich vereinbart.
- Der Lohnzahlungszeitraum wird grundsätzlich auf den Kalendermonat festgelegt; bei Beginn oder Ende der Beschäftigung innerhalb eines Monats gilt der Kalendertag.
- Auftraggeber von Bauleistungen haften für die Lohnsteuer des beauftragten Unternehmens bis zu 10 % des Werklohns; die Haftung entfällt, wenn sie diesen Betrag an das Finanzamt des Subunternehmers überweisen.
- Ein Arbeitnehmer kann zur Auskunft verpflichtet werden, wenn er weiß oder wissen müsste, dass sein Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer nicht abgeführt hat.
Dokumente (PDFs)
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