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Betrugsbekämpfungs‑ und Transparenz‑Gesetz 2010
Ministerialentwurf vom 15.06.2010

Zusammenfassung

Das Gesetz stärkt die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerbetrug durch neue Haftungs‑, Melde‑ und Kontrollregelungen in mehreren Steuergesetzen sowie einer erweiterten Zusammenarbeit mit Europol.
Bundesministerium für Finanzen6/16/2010XXIV
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Wird ein Arbeitgeber seiner Anmeldepflicht nach § 33 ASVG nicht nachkommen und die Lohnsteuer nicht korrekt einbehalten, gilt das ausgezahlte Nettoarbeitsentgelt als vertraglich vereinbart.
  • Der Lohnzahlungszeitraum wird grundsätzlich auf den Kalendermonat festgelegt; bei Beginn oder Ende der Beschäftigung innerhalb eines Monats gilt der Kalendertag.
  • Auftraggeber von Bauleistungen haften für die Lohnsteuer des beauftragten Unternehmens bis zu 10 % des Werklohns; die Haftung entfällt, wenn sie diesen Betrag an das Finanzamt des Subunternehmers überweisen.
  • Ein Arbeitnehmer kann zur Auskunft verpflichtet werden, wenn er weiß oder wissen müsste, dass sein Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer nicht abgeführt hat.
Regierungsvorlage
Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 – Stärkere Steuerkontrolle und neue Haftungs‑ und Meldepflichten
einfache Mehrheit XXIV 18.11.2010
Gesetz
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Lopatka Reinhold, Dr. - 66

ÖVP

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
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