Pflanzenschutzgesetz 2011 – Einheitlicher Schutz gegen Schadorganismen
Ministerialentwurf vom 30.06.2010Zusammenfassung
Das Pflanzenschutzgesetz 2011 vereinheitlicht den Schutz vor Schadorganismen, definiert zentrale Begriffe, legt Zuständigkeiten fest und regelt Verbote, besondere Anforderungen sowie das Pflanzenpasssystem. Es tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/1/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2011
- Der Anwendungsbereich umfasst alle Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen, auch für Holz, das als Verpackung oder Transportmaterial dient.
- Klare Definitionen für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Schadorganismen, Pflanzenpass und weitere Fachbegriffe werden festgelegt.
- Amtliche Stellen (Bundesminister, Bundesämter, Landeshauptleute) und Kontrollorgane werden benannt; Aufgaben können unter Auflagen an private juristische Personen übertragen werden.
- Verbote: Verbringen von in Anhang I‑III gelisteten Schadorganismen, befallenen Pflanzen und bestimmten Erzeugnissen ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen nur nach Genehmigung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.