Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post‑Betriebsverfassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz und das Urlaubsgesetz. Er führt neue Regelungen zu Wahlrechten, Informationspflichten, Kündigungsschutz und zur europäischen Betriebsratsstruktur ein.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/7/2010XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Betriebsinhaber muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über geplante betriebliche Änderungen informieren und ihm die Möglichkeit geben, Stellungnahmen abzugeben.
- Die Frist für die Anfechtung von Kündigungen wird auf bis zu zwei Wochen nach Zugang der Kündigung verlängert, wenn kein Betriebsrat existiert.
- Das Wahlalter für Betriebsrats‑ und Jugendvertretungs‑Wahlen wird auf 18 Jahre gesenkt; zudem werden die Mindestbeschäftigungszeiten von sechs Monaten beibehalten.
- Jugendvertrauensräte und Behindertenvertrauenspersonen müssen zu Betriebs‑ bzw. Personalversammlungen eingeladen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.