Zusammenfassung
Die Novelle führt einen neuen § 22a ein, der den Gemeinden im Jahr 2009 eine einmalige Bedarfszuweisung von 7,5 Millionen Euro gewährt. Die Finanzierung erfolgt über einen Vorwegabzug bei der Körperschaftsteuer und durch Anpassungen im Nettoaufkommens‑Rechenmodell.Bundesministerium für Finanzen1/9/2009XXIV
Finanzausgleich
Schwerpunkte
- Der Bund gewährt den Gemeinden im Jahr 2009 eine einmalige Bedarfszuweisung von 7,5 Millionen Euro.
- Die Finanzierung erfolgt durch einen Vorwegabzug von 7,5 Millionen Euro bei der Körperschaftsteuer im Jahr 2009.
- Der zuweisungsbetrag wird länderweise nach festgelegten Prozentanteilen verteilt; die Länder geben ihre Anteile an die Gemeinden weiter.
- Im Berechnungsmodell des Nettoaufkommens werden zusätzliche Abzüge (Umsatzsteuer‑, Tabak‑ und Kraftfahrzeugsteuer‑Beträge) berücksichtigt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.