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Bekämpfung von Lohn‑ und Sozialdumping – Pflichten, Kontrollen und Sanktionen
Ministerialentwurf vom 13.07.2010

Zusammenfassung

Das Gesetz bekämpft Lohn‑ und Sozialdumping, indem es Arbeitgeber verpflichtet, Lohnunterlagen bereitzuhalten, Kontrollen durch die Abgabenbehörden erlaubt, ein Dienstleistungszentrum zur Auswertung einrichtet und bei Verstößen Geldstrafen sowie mögliche Verbote von Dienstleistungen vorsieht.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/14/2010XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Gesetzesentwurf verpflichtet Arbeitgeber*innen, alle für die Mindestlohnbestimmung relevanten Unterlagen (z. B. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen) in deutscher Sprache am Einsatzort bereitzuhalten.
  • Die Abgabenbehörden erhalten das Recht, Betriebe zu betreten, Unterlagen einzusehen und Personen zu befragen, um das Mindestentgelt zu prüfen.
  • Ein Dienstleistungszentrum bei der Wiener Gebietskrankenkasse wird eingerichtet, das die Ergebnisse der Kontrollen sammelt und bei Unterentlohnung Anzeigen an die Bezirksverwaltungsbehörde weiterleitet.
  • Verstöße (z. B. Verweigerung von Dokumenten, fehlende Mindestlöhne) werden mit Geldstrafen von 500 € bis 100 000 € geahndet; Wiederholungsfälle führen zu höheren Strafen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Lohn‑ und Sozialdumping‑Bekämpfungsgesetz (LSDB‑G)
2/3 Mehrheit XXIV 31.03.2011
Gesetz
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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