Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz und Einrichtung von Wirtschaftskompetenzzentren
Ministerialentwurf vom 19.08.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Staatsanwaltschafts‑ und Gerichtsorganisationsgesetz, um den Verfall von Vermögenswerten zu erweitern, Transparenz zu erhöhen und Wirtschaftskompetenzzentren zur effizienten Verfolgung von Wirtschaftskriminalität einzurichten.Bundesministerium für Justiz8/20/2010XXIV
Strafrecht
Schwerpunkte
- Ein neuer, gegenstandsbezogener Verfall wird eingeführt, der alle Vermögenswerte, die für eine strafbare Handlung verwendet oder daraus erworben wurden, ohne Abzug von Aufwendungen dem Staat zuführt.
- Der erweiterte Verfall umfasst Vermögenswerte von kriminellen Organisationen und aus Terrorismusfinanzierung, auch wenn der direkte Zusammenhang zur Straftat nicht eindeutig nachgewiesen ist.
- Ausnahmen vom Verfall werden definiert, etwa für Dritte, die in Unkenntnis der Straftat Vermögenswerte erworben haben, oder wenn das Verfahren unverhältnismäßig teuer wäre.
- Wirtschaftskompetenzzentren werden an den Oberstaatsanwaltschaften eingerichtet, um komplexe Wirtschaftsstrafverfahren zentral und effizient zu leiten.
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