Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz: neue Vermögensabschöpfungsinstrumente & zentrale Wirtschaftsstrafbehörde
abgestimmt am
30.11.2010Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die strafrechtliche Kompetenz durch Einführung von Konfiskation und erweitertem Verfall, schafft die zentrale WKStA für Wirtschaftskriminalität, erhöht Transparenz und führt eine Kronzeugenregelung ein.einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Konfiskationsnorm (§ 19a StGB) und einer erweiterten Verfallsregelung (§ 20‑20c StGB), die Vermögenswerte, die für Straftaten verwendet oder daraus gewonnen wurden, dem Staat überführen.
- Schaffung der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) mit bundesweiter Zuständigkeit für schwere Wirtschaftskriminalität.
- Einführung einer Transparenzpflicht, die Entscheidungen über die Einstellung von Verfahren anonymisiert veröffentlicht, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken.
- Einführung einer Kronzeugenregelung (§ 209a‑b StPO), die Strafmilderungen oder Geldbußen im Austausch für kooperative Informationen vorsieht; befristet bis zum 31. Dezember 2016.
Abstimmung
SPÖ (57)
ÖVP (51)
FPÖ (37)
GRÜNE (20)
BZÖ (17)
Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(37)
GRÜNE
(20)
BZÖ
(17)
Referenziert in
Evaluierung des strafrechtlichen Kompetenzpakets nach fünf Jahren
einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Entschließung
Prüfung einer Anpassung der Verfahrensregeln zur Bekämpfung von Sozialbetrug
einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Entschließung
strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp (AA-151)
einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Abänderung
strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp (AA-150)
einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Abänderung
Reden
17 Reden insgesamt
Pro
Contra
Herbert Werner
FPÖ
Dokumente (PDFs)
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