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Umsetzung der EU‑Vergütungsrichtlinie im Bankwesengesetz
Ministerialentwurf vom 27.09.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bankwesengesetz, um EU‑Vorgaben umzusetzen: Er führt Grundsätze für eine risikoorientierte Vergütungspolitik ein, verlangt einen Vergütungsausschuss bei großen Banken und stärkt die Aufsicht durch erweiterte Offenlegungs- und Meldepflichten.
Bundesministerium für Finanzen9/28/2010XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 39b legt Grundsätze für eine risikoorientierte Vergütungspolitik fest, und § 39c verpflichtet große Kreditinstitute zur Einrichtung eines Vergütungsausschusses.
  • Der Begriff „freiwillige Rentenzahlungen“ wird definiert und von betrieblichen Zusatzpensionen abgegrenzt.
  • Kreditinstitute dürfen bei der Berechnung von Eigenkapital sowohl die einfache als auch die umfassende Methode verwenden, wenn sie die Voraussetzungen des § 22g Abs. 3 erfüllen.
  • Kreditinstitute müssen interne Vorgaben zur Angemessenheit von Offenlegungsinformationen treffen, ein formelles Verfahren für die Umsetzung der Offenlegungspflichten etablieren und der FMA regelmäßig Bericht erstatten.
Regierungsvorlage
Umsetzung der EU‑Vergütungsrichtlinie im Bankwesengesetz
einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Gesetz
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Lopatka Reinhold, Dr. - 66

ÖVP

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
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