Modernisierung der äußeren Rechtsverhältnisse der Israelitischen Religionsgesellschaft
Ministerialentwurf vom 18.10.2010Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das 1890 erlassene Gesetz zur Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der Israelitischen Religionsgesellschaft, definiert sie als Körperschaft öffentlichen Rechts, legt interne Selbstverwaltung, Rechte, Pflichten und finanzielle Zuwendungen fest.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/19/2010XXIV
Religion
Schwerpunkte
- Die IRG wird als anerkannte Religionsgesellschaft und Körperschaft öffentlichen Rechts definiert, die ihre inneren Angelegenheiten selbstständig regelt und die Interessen aller Jüdinnen und Juden vertritt.
- Die Verfassung der IRG muss Kernbereiche wie Name, Sitz, Mitgliedschaft, Rechte, innere Organisation und Finanzierungsregeln festlegen.
- Zu den Aufgaben der IRG gehören Vertretung nach außen, Vorlage von Verfassungen und Statuten sowie die Aufteilung jährlicher finanzieller Leistungen.
- Kultusgemeinden sind selbstständige Körperschaften öffentlichen Rechts, die bei mindestens 300 (bzw. 100 volljährigen) Mitgliedern gegründet werden können und ein detailliertes Statut benötigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.