<!--[0-->Änderung von Bundesstatistik‑ und E‑Government‑Gesetz – elektronische Übermittlung, Entgeltreduktion & Statistikrats‑Reform<!--]-->
Änderung von Bundesstatistik‑ und E‑Government‑Gesetz – elektronische Übermittlung, Entgeltreduktion & Statistikrats‑Reform
Ministerialentwurf vom 26.10.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundesstatistikgesetz und das E‑Government‑Gesetz: Er führt elektronische Übermittlung von statistischen Unterlagen ein, senkt Entgelte für das Unternehmensregister und die Informationsverpflichtungsdatenbank, ermöglicht Stimmrechtsdelegation im Statistikrat und erweitert die Befugnisse der Behörden zur Datenabfrage aus öffentlichen Registern.
Bundeskanzleramt10/27/2010XXIV
Statistik

Schwerpunkte

  • Der Verweis „§ 25“ wird zu „§ 25a“ geändert, um das neue Register der statistischen Einheiten rechtlich zu verankern.
  • Statistische Unterlagen sollen künftig vorrangig elektronisch an die Auskunftspflichtigen gesendet werden, wenn technische Voraussetzungen vorhanden sind.
  • Der Bundeskanzler zahlt der Bundesanstalt für das Unternehmensregister nur noch 350 000 € jährlich ab 2014 und für die Datenbank 90 000 €, wobei die bisherigen 690 000 € (2009‑2013) entfallen.
  • Statistikratmitglieder können bei Verhinderung ihr Stimmrecht schriftlich delegieren; zudem kann der Rat Ausschüsse bilden, um Beschlüsse vorzubereiten und zu überwachen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2011 (981 d.B.)
einfache Mehrheit XXIV 20.12.2010
Gesetz
Image of politician Ostermayer Josef, Dr.

Ostermayer Josef, Dr.

Ohne Klub

Staatssekretär im Bundeskanzleramt
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