Einführung eines Gesundheits‑ und Ernährungssicherheitsbeitrags, Gründung von PharmMed Austria GmbH und Einrichtung eines Tierseuchenfonds
Ministerialentwurf vom 28.10.2010Zusammenfassung
Der Entwurf führt den Gesundheits‑ und Ernährungssicherheitsbeitrag ein, gründet die PharmMed Austria GmbH und schafft einen Bundes‑Tierseuchenfonds, wobei zahlreiche Gesetze angepasst werden.Bundesministerium für Gesundheit10/29/2010XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Ein neuer Gesundheits‑ und Ernährungssicherheitsbeitrag (GESB) wird eingeführt, den Unternehmen jährlich basierend auf Beschäftigtenzahl oder Tierbeständen zahlen müssen.
- Die Höhe des GESB richtet sich nach der Beschäftigtenzahl pro Betrieb (z. B. 1‑9 Mitarbeitende → 1 500 €, 250 + → 43 600 €).
- Der Beitrag wird jährlich zum 1. Januar angepasst, wobei die Anpassung an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt ist.
- Die Agentur erhebt den GESB, stellt Rückstandsausweise aus und kann bei Nichtzahlung Säumniszuschläge von 10 % erheben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.