Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Einkommensteuergesetz um § 7a, der für im Jahr 2009‑2010 erworbene Anlagegüter eine vorzeitige Abschreibung von bis zu 30 % erlaubt, um Investitionen zu fördern.Bundesministerium für Finanzen1/27/2009XXIV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Entwurf führt § 7a ein, der eine vorzeitige Abschreibung von bis zu 30 % der Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten für geeignete Wirtschaftsgüter ermöglicht.
- Die reguläre Abschreibung nach § 7 bleibt erhalten; die vorzeitige Abschreibung darf in Summe nicht die Anschaffungskosten übersteigen.
- Grundstücke, Gebäude und bestimmte Sondergüter (z. B. Luftfahrzeuge) sind von der vorzeitigen Abschreibung ausgeschlossen – analog zu § 10 Abs. 4.
- Nimmt ein Unternehmen die vorzeitige Abschreibung in Anspruch, ist die Übertragung stiller Reserven auf ein neu erworbenes Wirtschaftsgut nach § 12 ausgeschlossen.
Dokumente (PDFs)
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