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Stärkung der Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern
Ministerialentwurf vom 03.11.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die Aufsicht über Abschlussprüfer: Er regelt Bestellung, Anerkennung und Widerruf von externen Qualitätsprüfern, führt neue Befristungen für neue Prüfungsbetriebe ein und klärt Zuständigkeiten nach einer Verfassungsgerichtshof‑Entscheidung.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend11/4/2010XXIV
Buchprüfung

Schwerpunkte

  • Der Arbeitsausschuss muss unverzüglich einen externen Qualitätsprüfer bestellen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, und die Bestellung der Qualitätskontrollbehörde zur Kenntnis geben.
  • Der Ausschuss erkennt Qualitätsprüfer an, führt ein Verzeichnis und kann die Anerkennung bei Verstößen widerrufen; Entscheidungen können per Berufung angefochten werden.
  • Für neue Prüfungsbetriebe wird die Bescheinigung zunächst auf maximal 18 Monate befristet; gleiche Regel gilt nach einer zehn‑Monats‑Lücke bei Wiederaufnahme.
  • Der Ausschuss kann bei Mängeln oder Verstößen Maßnahmen anordnen, darunter Nachbesserungen, Fristverkürzungen und Sonderprüfungen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Änderung des Abschlussprüfungs‑Qualitätssicherungsgesetzes zur Stärkung der Aufsicht
einfache Mehrheit XXIV 30.03.2011
Gesetz
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr.

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
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