Neues Qualitätssicherungs‑ und Aufsichtssystem für Abschlussprüfer
Ministerialentwurf vom 02.02.2009Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein neues externes Qualitätssicherungs‑ und Aufsichtssystem für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften ein, mit verpflichtender Fortbildung, öffentlichen Registern, Transparenzberichten und strengeren Sanktionen.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend2/3/2009XXIV
Buchprüfung
Schwerpunkte
- Berufsberechtigte Wirtschaftsprüfer, Revisoren und der Sparkassen‑Prüfungsverband dürfen Abschlussprüfungen durchführen, benötigen aber eine gültige Bescheinigung.
- Abschlussprüfer und deren Mitarbeitende müssen jährlich mindestens 40 Stunden Fortbildung absolvieren und den Nachweis bis zum 31. März des Folgejahres an den Arbeitsausschuss senden.
- Bei Abberufung oder Rücktritt von Prüfern bzw. Prüfungsgesellschaften muss die Qualitätskontrollbehörde unverzüglich schriftlich informiert werden.
- Der Arbeitsausschuss prüft, ob vorgeschlagene Qualitätsprüfer angemessene Honorare erhalten; bei fehlender Genehmigung muss ein neuer Vorschlag eingereicht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.