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Einführung einer befristeten Prüfungsprämie für Pädagogische Hochschulen (2010/11)
Ministerialentwurf vom 16.11.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf fügt dem Prüfungstaxengesetz einen befristeten Abschnitt hinzu, der im Studienjahr 2010/2011 eine Prüfungsprämie von 110 Euro pro Studierenden an Pädagogischen Hochschulen vorsieht.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/17/2010XXIV
Bildung
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Ein neuer Abschnitt VI wird im Prüfungstaxengesetz eingeführt, der die Gewährung von Prüfungsprämien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2010/2011 regelt.
  • Das Rektorat kann in Abstimmung mit dem Dienststellenausschuss Lehrende für die Begutachtung von Bachelorarbeiten oder für besondere Prüfungsleistungen mit einer jederzeit widerruflichen Prämie ausstatten.
  • Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur stellt pro eingeschriebenem Studierenden einen Betrag von 110 Euro bereit, der nicht dem allgemeinen Prüfungsbudget unterliegt.
  • Die Regelung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft und endet am 30. September 2011.
Regierungsvorlage
Verlängerung der Prüfungsprämien für Pädagogische Hochschulen (Studienjahr 2010/11)
einfache Mehrheit XXIV 29.04.2011
Gesetz
Image of politician Schmied Claudia, Dr.

Schmied Claudia, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
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