Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Zugangsberechtigung zur Berufsreifeprüfung um Abschlüsse von Konservatorien und künstlerischen Studiengängen, standardisiert zentrale Teilprüfungen und erlaubt dem Bundesminister für Inneres, Lehrgänge der Sicherheitsakademie anzuerkennen. Inkrafttreten ist gestaffelt: 1. Februar 2011 für erste Änderungen, 1. April 2015 für die weiteren Regelungen.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/17/2010XXIV
Bildung
Schwerpunkte
- Erweiterung der Zugangsvoraussetzungen für die Berufsreifeprüfung um Abschlüsse von Konservatorien (Z 11) und künstlerischen Studiengängen an Universitäten bzw. Privatuniversitäten (Z 12).
- Aktualisierung der Berechtigungen zum Besuch von Hochschulen: Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und akkreditierte Privatuniversitäten werden explizit genannt.
- Zuständigkeit für die Festlegung von Prüfungsterminen und Aufgabenstellungen in den Teilprüfungen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache wird auf den zuständigen Bundesminister übertragen; übrige Teilprüfungen bleiben beim Vorsitzenden.
- Der Bundesminister für Inneres kann über die Sicherheitsakademie (SIAK) Lehrgänge im Fachbereich „Politische Bildung und Recht“ als zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung geeignet anerkennen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.